Rechtmäßigkeitsprüfung, Eintragung und Bestandsschutz bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln nach dem Company Law Package

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Hendrik Tafel

Abstract

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen in den Bereichen Rechtmäßigkeitsprüfung, Eintragung und Bestandsschutz bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln, die sich im Zuge des Company Law Package (MobilRL und DigiRL) ergeben. Hierbei handelt es sich um ein brandaktuelles Thema, da die Umsetzung dieser Änderungsrichtlinien zur GesRRL in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten demnächst zu erfolgen hat.


Der Fokus der Betrachtung liegt auf der Missbrauchskontrolle und dem ihr zugrundeliegenden unbestimmten Missbrauchsbegriff, der zugleich die größte Schwachstelle der Rechtmäßigkeitsprüfung insgesamt darstellt. Detailliert wird insbesondere untersucht, ob der (unionsautonome) Missbrauchsbegriff durch die Richtlinie, die Rechtsprechung des EuGH o. a. Anhaltspunkte näher konkretisiert werden kann. Gleichwohl werden auch die Eintragung und der Bestandsschutz näher erläutert und dabei einige positive wie negative Aspekte der sekundärrechtlichen Änderungen aufgedeckt. Darüber hinaus werden vorhandene Verbesserungsvorschläge diskutiert sowie eigene Vorschläge zur Umsetzung der GesRRL unterbreitet. 


Der Beitrag beschäftigt sich allerdings nicht nur mit den vorhandenen Problembereichen, sondern enthält zudem eine Darstellung des grundsätzlichen Ablaufs der Rechtmäßigkeitskontrolle, der Eintragung und des Bestandsschutzes bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungsvorhaben. 

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