Zur Verfassungswidrigkeit des Verbots des Mitführens eines Blindenhundes in einer Arztpraxis Eine Entscheidungsanalyse
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Abstract
Die mit der Einführung des Art. 3 III 2 GG im Jahr 1994 erhofften Veränderungen im gesellschaftlichen Verständnis von Behinderung ließen lange Zeit auf sich warten. Im Januar 2020 stärkte das BVerfG die grundrechtlich geschützte Position behinderter Menschen enorm, als es entschied, dass Blindenhunde trotz eines allgemeinen Hundeverbots in Arztpraxen mitgeführt werden dürfen. Der Beitrag stellt diesen Beschluss dar und untersucht die Argumentation des Gerichts im Detail. Insbesondere wird der von den Richtern deklarierte „Paradigmenwechsel" im Behindertenrecht kritisch hinterfragt und seine eigentliche Bedeutung zum Vorschein gebracht. Im Ergebnis wird die verfassungsrechtliche Entscheidung begrüßt und das daraus resultierende Potenzial der Entwicklung hin zu einer inklusiven, jedermanns Menschenrechte achtenden Gesellschaft gewürdigt.
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