Corona-Schulden und Einmalige Vermögensabgaben – Alternative Tilgungsmöglichkeiten Kriseninduzierter Staatsverschuldung
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Abstract
Im Beitrag wird die Eignung einmaliger Vermögensabgaben zur Tilgung kriseninduzierter Staatsverschuldung untersucht. Nach zehn Jahren des kontinuierlichen Rückgangs der Schuldenstandsquote lag diese mit 68,7% 2020 wieder deutlich über dem Maastricht-Kriterium von 60%. Der rapide Anstieg seit 2019 erinnert an die Zeit der Finanzkrise.
Die Corona-Schulden belaufen sich auf rund 480 Mrd. Euro. Je nach konkreter Ausgestaltung der Vermögensabgabe könnte ein Aufkommen von rund 310 Mrd. Euro erzielt werden. Infolge der ökonomischen Ineffizienz der Vermögensbesteuerung, welche sich insbesondere aus den bewirkten Ausweichreaktionen sowie den überproportional hohen Erhebungskosten ergibt, fällt das Nettoaufkommen deutlich geringer aus. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die Zulässigkeit einer einmaligen Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Schulden ebenso fraglich wie die konkrete Ausgestaltung einer solchen.
Insgesamt stellt eine einmalige Vermögensabgabe kein adäquates Instrument zur Tilgung der kriseninduzierten Staatsverschuldung dar.
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