Meine Mutter ist mein rechtlicher Vater
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Abstract
Mit der Einführung der Ehe für alle ist die Möglichkeit der Eheschließung nicht mehr lediglich auf Partnerschaften zwischen Mann und Frau beschränkt. Insbesondere das Abstammungsrecht blieb bei Gesetzesneuerungen (bisher) allerdings außen vor. Das Problem: Das derzeitige Abstammungsrecht basiert auf dem Verständnis einer traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau und knüpft entsprechend relevante Rechtsfolgen an ebendieses Familienbild. Vater ist demnach ipso iure der Ehemann der Mutter des Kindes, § 1592 Nr. 1 BGB. Die nun mögliche Konstellation einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen zwei Frauen wird zumindest vom Wortlaut nicht umfasst - laut BGH sei eine analoge Anwendung auch nicht geboten bzw. möglich oder überhaupt notwendig. Ob dem in dieser Form gefolgt werden kann und wie das Bestreben der Ampelkoalition dies zu ändern einzuordnen ist, wird im Aufsatz erörtert.
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