Karlsruhe macht "Klimapolitik" – und das ist auch gut so!
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Abstract
Der sog. Klima-Beschluss des BVerfG vom 24.03.2021 wurde – trotz vieler positiver Reaktionen – unter anderem dafür kritisiert, dass die Karlsruher Richter*innen ihre Kompetenzen überschritten hätten. Der vorliegende Beitrag argumentiert hingegen, dass das BVerfG in dem Beschluss lediglich die ihm zugewiesene Aufgabe als „Hüter der Verfassung“ wahrgenommen hat. Dass durch verfassungsgerichtliche Entscheidungen in den politischen Prozess eingegriffen wird, liegt in der Natur der Sache – und ist auch wichtig. Denn gerade mit Blick auf einen auf Langfristigkeit angewiesenen Bereich wie den Klimaschutz ist der weite Auslegungsspielraum des BVerfG hinsichtlich grundgesetzlicher Normen essentiell.
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